Ende April gab es ein Paukenschlag-Urteil vom Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter erklärten das Klimaschutzgesetz von 2019 als teilweise verfassungswidrig – der Gesetzgeber muss nachbessern und insbesondere regeln, wie der CO2-Ausstoß nach 2030 weiter gemindert werden soll. Damit gaben sie den überwiegend jungen Beschwerdeführern recht, die ihre Generation mit der Hauptlast dieser Maßnahmen alleingelassen sahen. Das heißt: Die Zeit des Abwartens in Sachen Klimaschutz ist zu Ende.
Trend geht zur Nachhaltigkeitszertifizierung
Lange sah ein Großteil der Immobilienbranche zu, während andere Branchen bei den Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit eine Vorreiterrolle einnahmen. Schneller als von vielen Akteuren ursprünglich erwartet, ändert sich das: Der Sustainable-Finance-Aktionsplan der EU und eine neue Einstellung der Kunden haben eine Dynamik ausgelöst, die sich mittlerweile auch auf den Märkten unübersehbar bemerkbar macht. In Berlin beispielsweise verfügen über 45 % der 2020 fertiggestellten Büroimmobilien über eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Denn sowohl Investoren als auch Mieter legen inzwischen Wert auf nachgewiesene Umweltverträglichkeit der von ihnen erworbenen und/oder genutzten Immobilien – damit diese langfristig am Markt bestehen können und damit die (Miet-) Nebenkosten nicht in schwindelerregende Höhen klettern.
ESG wird relevanter Kostenfaktor
Es ist zu erwarten, dass Nachhaltigkeit im Sinne der ganzheitlichen ESG-Kriterien (Environment – Social – Government) nicht nur auf den Investment- und Mietmärkten sondern auch bei der Immobilienfinanzierung zu einem relevanten Kostenfaktor wird. Zudem führt das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) noch in diesem Jahr die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ein. Damit werden die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und dem Einsatz Erneuerbarer Energien im Immobilienbereich zusammengeführt und ersetzt. Nachhaltigkeitsthemen kommen endlich in der Breite der Immobilienunternehmen an.
Förderung kann individuell angepasst werden
Grundsätzlich ist die Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude möglich, für Neubau und Bestand. Zunächst wurde am 1. Januar diesen Jahres die Zuschussvariante gestartet, die Investitionen in Nachhaltigkeit direkt unterstützt. Förderfähig sind bei Gewerbeimmobilien Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (Heizung und Raumlufttechnik), Fachplanung und Baubegleitung. Ab 1. Juli wird der Förderkatalog erweitert und es tritt zur Zuschuss- auch die Kreditvariante hinzu. Eine willkommene Wahlmöglichkeit, die hilft, die Förderung individuell optimal anzupassen. Die Kreditvariante besteht in einem KfW-Zuschuss als Finanzierungsbestandteil, und hier wird die Förderung besonders für Projektentwickler, Investoren, Bauträger, Immobilienfinanzierer und -erwerber interessant: Das zusätzliche und günstige Fremdkapital verteilt die Finanzierungsrisiken auf mehrere Schultern, reduziert den Zinsaufwand für das Fremdkapital und somit die Projektkosten.
Immobilienbranche kann aktiv zum Klimaschutz beitragen
Dass die Förderung zukünftig einheitlich beantragt und passgenau auf die Bedürfnisse von privaten und gewerblichen Immobilienkäufern und -nutzern zugeschnitten werden kann, dürfte dem Umbau des Immobilienbestandes in Deutschland zu einer deutlich besseren Umweltverträglichkeit einen merklichen Schub verleihen. Wie nötig das ist, hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April zu den Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz in aller Deutlichkeit gezeigt: Nachhaltigkeit und die Reduktion der Treibhausgasemissionen ist keineswegs ein Modethema, sondern gesellschaftliche, politische und unternehmerische Verantwortung ersten Ranges. Der Gesetzgeber hat das Seine dazu getan, jetzt ist es an den Akteuren der Immobilienbranche, den Ball aufzunehmen und den enormen Beitrag, den Immobilien zum aktiven Klimaschutz leisten können, in die Realität umzusetzen. Dabei bleibt, bildlich gesprochen, kaum ein Stein auf dem anderen: „Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern und Finanzierungsgebern auf der hypcloud Plattform zu diesem Wandel beitragen zu können“, nimmt Michael Seeberg, Mitgründer und Geschäftsführer von hypcloud, die Herausforderung an.