Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Vorbemerkung/ Präambel
Die hypcloud GmbH (nachfolgend „hypcloud“) betreibt unter dem Namen hypcloud eine internetbasierte Vermittlungsplattform (nachfolgend „Plattform“) für gewerbliche Immobilienfinanzierungen und andere Finanzierungsprodukte im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem Erwerb von Immobilien (nachfolgend „Finanzierungen und andere Finanzprodukte“). Die Plattform richtet sich einerseits an Finanzierungen suchende Immobilienentwickler und Immobilieninvestoren (nachfolgend “Kunden“) und andererseits an Banken und andere Finanzdienstleister sowie Versicherungen (nachfolgend „Finanzdienstleister“). Kunden und Finanzdienstleister können auch andere Erbringer von Leistungen im Rahmen einer Immobilienentwicklung oder Immobilieninvestition, zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater, Gutachter, Hausverwaltungen oder Architekten, für ihre Projekte auf hypcloud registrieren (“Dienstleister”). Registrierte Kunden, Finanzdienstleister und Dienstleister werden nachfolgend gemeinsam als “Nutzer“ bezeichnet. hypcloud unterstützt seine Kunden bei der Anbahnung, dem Abschluss und der laufenden Abwicklung von Finanzierungen, erstellt selbst oder mit Hilfe Dritter für seine Kunden Konditionsvergleiche für Finanzierungen und andere Finanzprodukte und stellt auf Wunsch den Kontakt zu Finanzdienstleistern her.
§2. Geltung der AGB
2.1. Regelungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen hypcloud und den Nutzern in Bezug auf die Nutzung der Plattform.
2.2. Ausschluss widersprechender AGB
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, diese werden von hypcloud schriftlich anerkannt.
2.3. Änderung der vorliegenden AGB
hypcloud ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer auf der Plattform spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten bekannt gemacht. Widerspricht der Nutzer der Geltung der geänderten Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntmachung seitens hypcloud über die Änderung oder werden die hypcloud Dienstleistungen und Plattform vom Nutzer ohne Widerspruch gegen die Änderungen erneut genutzt, so gelten die geänderten Bedingungen als vom Nutzer akzeptiert. hypcloud wird den Nutzer in der Bekanntmachung auf die konkreten Änderungen und auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs gegen die Änderungen hinweisen.
§3. Leistungsgegenstand
hypcloud betreibt die in der Präambel beschriebene Plattform und tritt dementsprechend als technischer Dienstleister auf. hypcloud hilft bei der Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister und stellt zu diesem Zweck auf Wunsch den Kontakt zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister her. Die von hypcloud erstellten Vergleiche für Finanzierungen und andere Finanzprodukte stellen kein verbindliches Vertragsangebot seitens hypcloud oder des jeweiligen Finanzdienstleisters dar. Etwaige Vertragsschlüsse zwischen Nutzern finden außerhalb der Plattform statt. An diesen Verträgen ist hypcloud weder als Vertragspartei noch als Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfe einer Vertragspartei oder in sonstiger Weise beteiligt. Insbesondere übernimmt hypcloud keine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Nutzern oder für die zwischen den Nutzern ausgetauschten Informationen.
§4. Allgemeine Bestimmungen zur Nutzung von hypcloud
4.1. Nutzungsberechtigung
Die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform (vgl. Ziff. 4.4) sowie die Suche nach Anbietern von Finanzierungen und anderen Finanzprodukten stehen grundsätzlich jedem offen, der die in Ziff. 4.2 genannten Voraussetzungen erfüllt. Für die Inanspruchnahme weitergehender Funktionen der Plattform, insbesondere das Einholen von indikativen Angeboten durch den Kunden oder das Annehmen von Kundenanfragen durch einen Finanzdienstleister, ist eine vorherige Registrierung erforderlich (siehe Ziff. 4.3). Mit der Nutzung der Plattform stimmen die Nutzer diesen AGB zu.
4.2. Nutzergruppe
Als Nutzer der Website sind ausschließlich gewerbliche Nutzer und Freiberufler im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zugelassen. Eine Nutzung durch andere Personengruppen, insbesondere durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist unzulässig.
4.3. Registrierung / Zugangsdaten
4.3.1. Registrierung und Vertretung
Die vollumfängliche Nutzung des Portals setzt eine Registrierung als Nutzer voraus. Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden relevante Daten erfasst. Einzelheiten hierzu können den Erläuterungen zum Datenschutz durch hypcloud entnommen werden. Ein Anspruch auf Registrierung des Nutzers und Abschluss einer Nutzervereinbarung mit hypcloud besteht nicht. Der sich registrierende Nutzer kann zur Vorlage von Nachweisen über seine Identität aufgefordert werden. hypcloud behält sich vor, das Nutzerkonto eines sich registrierenden Nutzers bis zur Vorlage von Nachweisen nicht freizuschalten oder nachträglich bis zur Vorlage der angeforderten Nachweise zu sperren. Der Nutzer ist berechtigt, sich bei der Registrierung und dem Abschluss der Nutzervereinbarung durch eine zuvor bevollmächtigte Person (nachfolgend „Bevollmächtigte“) vertreten zu lassen. In diesem Fall erhält der Bevollmächtigte eigene Zugangsdaten zur Plattform, agiert jedoch stets im Namen des vertretenen Nutzers. Zu diesem Zweck wird das Nutzerkonto des vertretenen Nutzers mit den Zugangsdaten des Bevollmächtigten verknüpft. hypcloud ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Bevollmächtigung vom Nutzer zu verlangen. Sofern der Nutzer hypcloud auf Anforderung keinen geeigneten Nachweis für die Bevollmächtigung vorlegt oder es sich herausstellt, dass zu keinem Zeitpunkt eine Bevollmächtigung durch der Nutzer erfolgt ist, wird hypcloud die Verknüpfung zu dem betroffenen Nutzerkonto unverzüglich löschen und die Zugangsdaten des Bevollmächtigten sperren.
4.3.2. Umgang mit Zugangsdaten
Der Nutzer ist verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten zu der Plattform geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Ist dem Nutzer bekannt oder hat es den Verdacht, dass ein unbefugter Dritter von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt hat, so ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich seine personalisierten Zugangsdaten zu ändern. Ist dies nicht möglich, ist hypcloud unverzüglich darüber zu unterrichten. hypcloud behält sich vor, Zugangsdaten zu sperren, falls der Nutzer gegen die Geheimhaltungspflicht verstoßen hat oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Dritte unbefugt in den Besitz der Zugangsdaten gelangt sind. Die Vorschriften dieses Absatzes gelten entsprechend für den Umgang des Bevollmächtigten mit den Zugangsdaten zum verknüpften Nutzerkonto.
4.4. Urheber- und sonstige Schutzrechte, Nutzungsrechte
4.4.1. Urheber- und sonstige Schutzrechte
Die Plattform und die ihr zugrunde liegende Software und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die auf der Plattform veröffentlichten Texte, Bilder, Logos und das Design der Plattform selbst. Die Bereitstellung zur Nutzung der Plattform in dem nach diesen AGB gestatteten Umfang stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar.
4.4.2. Nutzungsrechte
Die Plattform darf nur in der durch hypcloud vorgesehenen Weise genutzt werden. Zu diesem Zweck erhalten Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, kündbares und widerrufliches, inhaltlich nach dieser Ziff. 4.4 beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform. Dies schließt die Anfertigung von technisch bedingten Vervielfältigungen im Arbeitsspeicher des Nutzers ein, ebenso wie die Anfertigung von einzelnen Ausdrucken, Kopien oder anderen Vervielfältigungsstücken der über die Plattform angebotenen Inhalte für eigene, mit Sinn und Zweck der Plattformnutzung vereinbare Zwecke, sofern die vollständige Internetadresse der Plattform deutlich sichtbar angegeben ist. Jede darüber hinausgehende, von diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich zugelassene Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von hypcloud und ggf. weiteren betroffenen Nutzern.
4.4.3. Nutzung von Daten
Die der Plattform zugrundeliegende Datenbank darf nur mittels der auf der Website bereitgestellten Retrieval Software abgerufen werden. Ein Ausschöpfen oder Ausspähen der Datenbank mittels anderer Software ist nicht gestattet. Insbesondere ist der automatisierte Zugriff auf die Plattform (sog. Screen Scraping) nicht gestattet. Unzulässig ist des Weiteren das systematische Kopieren, Weitergeben, Senden oder Veröffentlichen der Daten in irgendeiner Form, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform und der ihr zugrunde liegenden Datenbank hinausgeht. Unzulässig ist es insbesondere, die Plattform zu nutzen, um Dritten Angebote zu unterbreiten oder für Dritte Angebote einzuholen (ausgenommen für das eigene Unternehmen bzw. den eigenen Arbeitgeber).
4.5. Inhalte der Plattform
Die Nutzer haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Ausgestaltung oder Ausstattung der Plattform. Sofern keine wesentlichen Pflichten der Nutzervereinbarung berührt werden und es dem Nutzer unter Beachtung der berechtigten Interessen der hypcloud zumutbar ist, hat hypcloud das Recht, die Plattform (einschließlich der URL) oder einzelne Funktionen, Dienste oder Bereiche nach eigenem billigem Ermessen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder ganz oder teilweise, dauerhaft oder vorübergehend einzustellen.
4.6. Verfügbarkeit der Plattform
Die Verfügbarkeit der Plattform beträgt mindestens 98,5% im Jahresmittel. Für eine darüber hinausgehende jederzeitige Verfügbarkeit der Plattform oder der hierauf zur Verfügung gestellten Dienstleistungen übernimmt hypcloud keine Gewähr. Der Zugang zur Website kann zeitweise insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten und Softwareaktualisierungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Nach Möglichkeit informiert hypcloud über Wartungsarbeiten, die voraussichtlich länger als 24 Stunden dauern, im Voraus. Zugangsbeschränkungen können im Übrigen bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von hypcloud liegen, eintreten. Für solche Störungen, Unterbrechungen oder temporäre Unerreichbarkeit der Plattform ist hypcloud nicht verantwortlich.
§5. Rechtsverhältnis hypcloud-Kunde
5.1. Vergleichserstellung / Anfragen
(a) Finanzierungsanfragen Die bei hypcloud eingestellten Finanzierungsanfragen stellen eine unverbindliche Aufforderung des Kundens zur Abgabe von Angeboten durch einen Finanzdienstleister dar. Zum Zwecke der Erstellung von Angebotsvorschlägen durch die Finanzdienstleister ist hypcloud berechtigt, die im Zusammenhang mit der Finanzierungsanfrage eingereichten Dokumente zur Prüfung an die Finanzdienstleister weiterzuleiten. hypcloud kann die Übermittlung einer Finanzierungsanfrage an die Bereitstellung von für die Vergleichserstellung erforderlichen Dokumente knüpfen. hypcloud ist berechtigt, den Kunden zu kontaktieren, um erforderliche Dokumente anzufordern und/oder Nachfragen zur eingestellten Finanzierungsanfrage zu klären.
(b) Ausschluss der Verpflichtung zum Tätigwerden Soweit nicht im Einzelfall in der Nutzungsvereinbarung anders geregelt, erteilt der Kunden hypcloud keinen exklusiven Alleinvermittlungsauftrag. Insofern besteht seitens hypcloud keine Verpflichtung zum Tätigwerden.
(c) Bereitstellung der Angebotsvorschläge Auf Basis der vom Kunden oder Bevollmächtigten eingestellten Finanzierungsanfrage und der eingereichten Unterlagen können Finanzdienstleister entsprechende Angebotsvorschläge abgeben. Dem Kunden werden die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebotsvorschläge in seinem persönlichen Login-Bereich angezeigt.
(d) Umfang der eingeholten Angebotsvorschläge hypcloud gewährleistet keine Angebotserstellung. hypcloud gewährleistet auch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Finanzdienstleister in die Darstellung der Angebotsvorschläge einzubeziehen und hat auch keinen Einfluss darauf, welche Finanzdienstleister dem Kunden ein Angebot vorschlagen.
(e) Regelungen hinsichtlich der Angebotsvorschläge und Unterlagen der Finanzdienstleister Die von hypcloud übermittelten Vorschläge über Preise und Konditionen von Darlehen und sonstigen Finanzprodukten beruhen auf den Angaben des jeweiligen Finanzdienstleisters. hypcloud gibt weder eine Zusicherung über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der dargestellten Angebotsvorschläge noch hinsichtlich des Zustandekommens eines Darlehens- bzw. Finanzierungsvertrags mit einem Finanzdienstleister. hypcloud bemüht sich bei der Einholung der Angebotsvorschläge der Finanzdienstleister um ständige Aktualität und Richtigkeit. Leistungs- bzw. produktbezogene Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Finanzdienstleister. hypcloud trifft keine Verpflichtung, die von den Finanzdienstleistern abgegebenen Angebotsvorschläge zu überprüfen. Eine Haftung von hypcloud für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Angebotsvorschläge ist ausgeschlossen. hypcloud stellt, sofern vorhanden, vom Finanzdienstleister übermittelte Vertragsdokumente bereit. Für den Inhalt der bereitgestellten Vertragsdokumente, der weiteren Informationen des Finanzdienstleisters und von diesem verlinkte Seiten übernimmt hypcloud keine Haftung.
5.2. Bonitätsprüfung
Im Rahmen der Registrierung und Vergleichserstellung können Bonitätsprüfungen seitens der hypcloud erfolgen. Hierzu kann eine Weiterleitung der eingegebenen Daten an die entsprechenden Wirtschaftsauskunfteien erfolgen.
5.3. Pflichten des Kunden gegenüber hypcloud
5.3.1. Pflichten hinsichtlich hinterlegter Daten
Die bei hypcloud hinterlegten Informationen und personenbezogenen Daten des Kunden sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Angaben sind durch entsprechende Pflege des Nutzerkontos vor jeder Finanzierungsanfrage zu aktualisieren.
5.3.2. Einstandspflicht des Kunden für angegebene Daten und übersandte Dokumente
Der Kunden hat die für die Eintragung auf der Plattform notwendigen Informationen, Daten und Inhalte, insbesondere die zwecks Weiterleitung an die Finanzdienstleister zur Verfügung gestellten Dokumente, sowie Verlinkungen auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Der Kunden übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit. Insbesondere steht der Kunden dafür ein, dass er berechtigt ist, die Informationen, Daten und Inhalte auf der Website einzustellen bzw. an hypcloud zu übersenden und Finanzdienstleistern über hypcloud zugänglich zu machen.
5.3.3. Meldepflicht
Der Kunde verpflichtet sich, das Zustandekommen eines über hypcloud angebahnten Vertrags mit einem Finanzdienstleister gegenüber hypcloud mittels der dafür zur Verfügung stehenden Plattform-Funktionen, schriftlich oder in Textform (E-Mail) anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunde die Ausführung einer bei hypcloud eingestellten Finanzierungsanfrage auf andere Weise, insbesondere außerhalb der Plattform angeboten wird.
§6. Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister
6.1. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden erfolgt grundsätzlich ausschließlich unter Verwendung der auf der Plattform vorhandenen Funktionen. Nichtsdestotrotz ist der Finanzdienstleister nach Übermittlung der persönlichen Daten des Kunden berechtigt, den Kunden zur Klärung bestehender Fragen und zum Zwecke eines Vertragsschlusses direkt (telefonisch oder auf sonstige Weise) zu kontaktieren.
6.2. Vertragsschluss
Der Vertragsabschluss über das ausgewählte Produkt erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister. hypcloud ist insofern weder Vertreter noch Partei dieses Vertrages, sondern wird lediglich als Vermittler tätig. Dementsprechend sind Finanzdienstleister und Kunden allein verantwortlich für den Inhalt und den Abschluss dieser Verträge sowie für deren Umsetzung. Für einen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzbestimmungen des ausgewählten Finanzdienstleisters. Im Übrigen richten sich Vertragsschluss und Vertragserfüllung nach dem allgemeinen Vertragsrecht.
6.3. Vertraulichkeit / Datenschutz
6.3.1. Der Finanzdienstleister verpflichtet sich gegenüber hypcloud und gegenüber dem Kunden zum vertraulichen Umgang mit den übermittelten Daten und Informationen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze.
6.3.2. Der Finanzdienstleister ist insbesondere zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen und Wertungen in Bezug auf den Kunden verpflichtet, von denen er durch hypcloud oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt (Verschwiegenheitsverpflichtung). Informationen über den Kunden darf der Finanzdienstleister nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat. Ausgenommen hiervon sind von dem Finanzdienstleister beauftragte Dienstleister, wenn diese sich entweder in gleicher Weise gegenüber dem Finanzdienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten oder aufgrund von berufsrechtlichen Vorschriften gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
6.3.3. Der Finanzdienstleister wird nach Aufforderung des Kunden sämtliche ihm durch hypcloud zur Verfügung gestellten Dokumente und Trägermedien nach Wahl des Kunden zurückgeben, zerstören oder löschen, es sei denn, der Finanzdienstleister ist gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet.
6.3.4. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt ab Kenntniserlangung, und zwar auch unabhängig von einem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und hypcloud bzw. zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister (insbesondere im Falle der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses durch Zeitablauf oder Kündigung bzw. im Falle des Abbruchs von Vertragsverhandlungen). Die im Falle des Zustandekommens einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister geltenden Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen des ausgewählten Finanzdienstleisters bleiben hiervon unberührt.
§7. Nutzungsgebühren/ Provisionsanspruch
7.1. Unentgeltlichkeit der Nutzung der Plattform
Die allgemeine Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenfrei möglich. hypcloud behält sich vor, bestimmte Bereiche, Funktionen oder Leistungen in Zukunft kostenpflichtig anzubieten. Für diesen Fall wird auf die Kostenpflichtigkeit der betreffenden Leistung jeweils gesondert hingewiesen.
7.2. Provisionsanspruch gegenüber Finanzdienstleister bzw. Kunde
Für die erfolgreiche Vermittlung eines Vertragsabschlusses zwischen dem Kunde und dem Finanzdienstleister erhebt hypcloud vom jeweiligen Finanzdienstleister bzw. Kunde eine Provision, deren Höhe hypcloud und der Finanzdienstleister bzw. Kunde individuell vereinbaren werden. Falls nicht anderweitig vereinbart, ist die Provision zu leisten, wenn es aufgrund der Vermittlungstätigkeit von hypcloud zu einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden und dem Finanzdienstleister gekommen ist.
7.3. Keine Umgehung des Provisionsanspruchs
Die Nutzer verpflichten sich gegenüber hypcloud, jegliche Maßnahmen zu unterlassen, die auf eine Umgehung des Provisionsanspruchs gerichtet sind.
§8. Datenschutz und -sicherheit
8.1. Datenschutz
hypcloud behandelt die personenbezogenen Daten der Nutzer vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Umgang mit personenbezogenen Daten durch hypcloud bzw. durch von hypcloud beauftragte Dritte ist in den Regelungen zum Datenschutz und der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung geregelt. Es gelten die aktuellen Erläuterungen zum Datenschutz von hypcloud.
8.2. Datensicherheit
hypcloud stellt durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass die auf der Plattform eingestellten Daten und die über die Plattform geführte Kommunikation vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden. Die Nutzer sind unabhängig hiervon und unbeschadet weitergehender gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, die von ihnen zur Verfügung gestellten Daten außerhalb der Plattform in geeigneter Form zu speichern oder in Papierform vorzuhalten.
§9. Haftung / Schadensersatz / Vertragsstrafe
9.1. Haftung
9.1.1. Haftung dem Grunde nach
hypcloud haftet gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet hypcloud nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
9.1.2. Haftung der Höhe nach
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung stets auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet hypcloud stets unbeschränkt.
9.1.3. Haftung bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, nach § 44a TKG oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie – soweit einschlägig – bei Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG.
9.1.4. Haftung für eingestellte Daten
(a) Fremdheit eingestellter Inhalte im Verhältnis zu hypcloud Die von den Nutzern auf der Plattform eingestellten Daten und Inhalte werden ausschließlich von diesen erstellt und stellen für hypcloud fremde Inhalte dar. Diese Inhalte bleiben für hypcloud auch nach Einstellung auf der Plattform fremd; hypcloud macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen. Vor der Einstellung der Inhalte erfolgt keine Kontrolle durch hypcloud. Jeder Nutzer ist daher verpflichtet, die für sich relevanten Daten und Inhalte selbst zu überprüfen. hypcloud übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellten Informationen, die hypcloud von Dritten erhält.
(b) Keine Haftung für vermittelte Dienste und Leistungen Soweit hypcloud den Zugang zu Datenbanken oder Diensten Dritter vermittelt, haftet hypcloud weder für Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Datenschutz, die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität sowie die Freiheit von Rechten Dritter bezüglich der durch der Nutzer erhaltenen Daten, Informationen und Programme. Als Vermittlung zum Zugang zur Nutzung gilt auch die automatische und kurzzeitige Vorhaltung fremder Inhalte auf der Plattform. hypcloud haftet ebenfalls nicht für aus einem zwischen Kunden und Finanzdienstleister vermittelten Vertrag resultierende Ansprüche einer Partei. Insbesondere ist hypcloud nicht für Schäden, Nicht- oder Schlechtleistungen, die aus diesem Vertrag erwachsen, verantwortlich und gibt insofern auf der Plattform auch keinerlei Zusicherungen oder Garantien über die Eignung, Verfügbarkeit oder Qualität der auf der Plattform dargestellten Angebotsvorschläge ab.
(c) Haftungsfreistellung durch den Nutzer Der Nutzer stellt hypcloud von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund fehlerhafter oder rechtswidriger Angaben des Nutzers gegenüber hypcloud geltend machen. Fehlerhafte Angaben sind auch solche, die durch Verstoß gegen die Prüfpflicht nach automatischer Vervollständigung oder Dateneingabe durch einen Bevollmächtigten entstanden sind. Bei Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter Angaben ist der Nutzer zur Kooperation mit hypcloud verpflichtet. Hierzu hat der Nutzer hypcloud unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche in Kenntnis zu setzen und hypcloud alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Rechtsverteidigung der hypcloud erforderlich sind. Für die hypcloud aufgrund einer notwendigen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten haftet der Nutzer. Das gilt nicht, soweit der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
9.2. Schadensersatz
9.2.1. Sanktionsvorbehalt für Verstoß gegen die AGB
hypcloud behält sich vor, bei Verstößen von Nutzern gegen diese AGB die nachfolgend aufgeführten Sanktionen zu verhängen.
9.2.2. Pauschalierter Schadensersatzanspruch
Verstößt ein Nutzer gegen die Ziff. 7.2 und 7.3 dieser AGB und entsteht hypcloud hierdurch ein Schaden, ist der betreffende Nutzer verpflichtet, Schadensersatz in pauschaler Höhe zu leisten. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
9.2.3. Höhe des pauschalierten Schadensersatzes
Wurde ein Verstoß gemäß Ziff. 9.2.2 begangen, beziffert sich der pauschalierte Schadensersatz auf 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro. Dem Nutzer ist der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. hypcloud ist der Nachweis gestattet, dass der entstandene Schaden höher ist als die Pauschale.
9.2.4. Geltendmachung weitergehender Ansprüche
Weitergehende Ansprüche der hypcloud gegen den Nutzer bleiben unberührt.
9.3. Vertragsstrafe (für unzulässige Nutzung der Plattform)
Zeigt der Kunde den Abschluss eines über die Plattform vermittelten Vertrages nicht an, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 0.5% des vermittelten Finanzierungsvolumens zusätzlich zu der nach 7.2 in Verbindung mit der Nutzungsvereinbarung geltenden Provision fällig. Ein Vertrag gilt als über die Plattform vermittelt, wenn die Leistung der Plattform für den Vertragsabschluss mitursächlich war. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche der hypcloud aufgrund der vom Nutzer begangenen Pflichtverletzung angerechnet.
§10. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Ausschluss von Nutzern
10.1. Vertragslaufzeit
Der Vertrag über die Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Zeit.
10.2. Beendigung des Vertragsverhältnisses
10.2.1. Kündigungsrecht des Nutzers
Der Nutzer ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung jederzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
10.2.2. Kündigungsrecht von hypcloud
hypcloud ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von ein (1) Monat zum Monatsende zu kündigen. Sofern eine Finanzierungsanfrage des Kunden noch nicht abgeschlossen ist, also noch keine Angebotsvorschläge von Finanzdienstleistern abgegeben wurden, verlängert sich die Kündigungsfrist für hypcloud bis zum Ablauf der zum Zeitpunkt der Kündigung durch den Kunden zuletzt eingestellten Finanzierungsanfrage. Entsprechendes gilt für die Kündigung seitens hypcloud gegenüber einem Finanzdienstleister, sofern dieser im Zeitpunkt der Kündigung noch Angebotsvorschläge an Kunden offeriert hat.
10.2.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein grober Verstoß des Nutzers gegen diese AGB sowie die Fortsetzung/Wiederholung des Verstoßes trotz erfolgter Abmahnung.
10.2.4. Wirkung der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Nutzerkonto des Nutzers durch hypcloud gesperrt.
10.3. Ausschluss von Nutzern
10.3.1. Recht zur Sperrung vertragswidriger Inhalte / Ausschlussrecht
hypcloud ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes gegen diese AGB vertragswidrig eingestellte Anfragen, Beschreibungen oder sonstige vertragswidrige Inhalte ohne vorherige Ankündigung oder Begründung zu sperren oder zu löschen. Auch behält sich hypcloud vor, vertragswidrig handelnde Nutzer vorübergehend oder endgültig von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Im Übrigen ist hypcloud berechtigt, nach eigenem billigen Ermessen sonstige Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Verstöße eines Nutzers zu beenden oder gleichartige Verstöße des Nutzers zukünftig zu unterbinden. Bei Auswahl der zu treffenden Maßnahmen wird hypcloud die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers angemessen berücksichtigen. Insbesondere wird ein Ausschluss erst nach erfolgter Abmahnung erfolgen, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist (§ 314 Abs. 2 BGB).
10.3.2. Ausschluss von der weiteren Nutzung
Ausgeschlossenen Nutzern ist die weitere Nutzung des Portals sowie eine erneute Registrierung bei hypcloud untersagt
§11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus der Nutzungsvereinbarung ist der Sitz von hypcloud.
11.2. Zuständiges Gericht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand am Sitz von hypcloud vereinbart.
11.3. Rechtswahlklausel
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
§12. Salvatorische Klausel, Textform
12.1. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, soll der Bestand der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. In diesem Fall tritt an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung die anwendbare gesetzliche Vorschrift. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
12.2. Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses selbst.